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   BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 52.86   

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BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 52.86 (https://dejure.org/1987,3113)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 6 C 52.86 (https://dejure.org/1987,3113)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 6 C 52.86 (https://dejure.org/1987,3113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Flugabwehrraketen-Leitoffizier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 52.86
    Das schlösse es angesichts des strikten und ausnahmslosen Verbots, Besoldungsleistungen ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zu gewähren (BVerfGE 8, 1 ), aus, den "dem Grunde nach" anzuerkennenden Zulageanspruch dieser Soldaten der Höhe nach zu bemessen und ihn zu erfüllen.
  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 113.80

    Gewährung einer Erschwerniszulage für Wachleiter des Flugabfertigungsdienstes und

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 52.86
    Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erschwerniszulage sind, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. April 1903 - BVerwG 6 C 113.80 - (ZBR 1983, 265) am Beispiel des Flugverkehrskontrolldienstes ausgeführt hat, nur dann erfüllt, wenn die Aufgaben und die Arbeitsbedingungen eines Beamten dadurch geprägt sind, daß er in seiner Tätigkeit, fortlaufend, wenn auch nicht ständig, besonderen, durch die Besoldung nicht abgegoltenen Erschwernissen ausgesetzt ist.
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 45.10

    Erschwerniszulage; Erschwernis; Erprobungs- oder Güteprüfdienst;

    Dauererschwernisse gleichbleibender Art stellen dagegen keine Erschwernis im Sinne des § 47 Satz 1 BBesG dar; sie können ggf. durch eine Stellenzulage im Sinne des § 42 BBesG abgegolten werden (BVerwG, Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 113.80 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 2, vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 52.86 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 5, vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 54.86 - juris und vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 6).
  • BVerwG, 03.01.1990 - 6 C 11.87

    Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung zur vorläufigen Regelung von

    Dabei ist dem Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz zu folgen, wonach eine Erschwerniszulagenverordnung nur dann den gesetzlichen Voraussetzungen des § 47 BBesG genügt, wenn sie Aufgaben und Arbeitsbedingungen der Beamten oder hier Soldaten abgelten will, die in ihrer Tätigkeit stets wiederkehrend, wenn auch nicht ständig, besonderen, durch die Besoldung nicht abgegoltenen Erschwernissen ausgesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 52.86 - ).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 42.88

    Erschwerniszulage - Erschwerniszulagenverordnung - Zulageberechtigte Aufgaben

    Die Zugehörigkeit zu den in der Verordnung genannten Verbänden bringt nämlich für die dort beschäftigten Beamten stets wiederkehrende besondere, für die Tätigkeit bei diesen Verbänden typische Erschwernisse mit sich, die über die Normalanforderungen des Amtes hinausgehen und mithin durch die allgemeine Besoldung nicht abgegolten sind (zum Abgrenzungscharakter vgl. Urteile vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - m.w.N. und vom 30. September 1907 - BVerwG 6 C 52.86 - ).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 52.88

    Polizei - Beamte einer Spezialeinheit - Erschwerniszulage - Gesamtaufgabenbereich

    Die Zugehörigkeit zu den in der Verordnung genannten Verbänden bringt nämlich für die dort beschäftigten Beamten stets wiederkehrende besondere, für die Tätigkeit bei diesen Verbänden typische Erschwernisse mit sich, die über die Normalanforderungen des Amtes hinausgehen und mithin durch die allgemeine Besoldung nicht abgegolten sind (zum Abgrenzungscharakter vgl. Urteile vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.67 - m.w.N. und vom 30. September 1907 - BVerwG 6 C 52.86 - ).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3978/07

    Erschwerniszulage Mobiles Einsatzkommando Bundeskriminalamt Observationseinheit

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. September 1987 - 6 C 52.86 -, Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 5, S. 1 (4); Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 - 4 S 1729/03 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 21.09.2010 - 26 K 4100/09

    Erschwerniszulage Spezialeinheit Verhandlungsgruppe SEK MEK

    BVerwG, Urteil vom 30.09.1987 - 6 C 52.86 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 5, S. 1; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2004 - 4 S 1729/03 - Juris.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3869/07

    Erschwerniszulage allgemeiner GLeichheitssatz Besoldungsrecht

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. September 1987 - 6 C 52.86 -, Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 5, S. 1 (4); Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2004 4 S 1729/03 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2128/98

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Weitergewährung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1987 - 6 C 52.86 -, Die Bundeswehrverwaltung 1988, 179, 180.
  • BVerwG, 11.03.1994 - 2 B 172.93

    Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst - Notwendigkeit einer

    Die Gesetzesbindung der Besoldung (§ 2 Abs. 1 BBesG) verbietet es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, dem Beamten Besoldung zu gewähren, für die es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ; vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 52.86 - ).
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